Unser Club
Der TC Rot-Weiß Vellmar bietet mit seinen Mannschaften im aktiven Bereich und Hobbymannschaften erfahrenen und Neueinsteigern viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Das Vereinshaus ist für Spieler, Angehörige, Gäste und Freunde des Vereins ein geselliger und spannender Treffpunkt. Spieler und Vorstand machen interne wie externe Veranstaltungsangebote, auch außerhalb der Saison.
Aktive Mitglieder
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Vollmitglied
Aktive Mitglieder
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Ehegatte
Ausbildung
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Ausbildung/Studium
Jugendliche
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mit Elternteil im Verein
Jugendliche
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ohne Elternteil im Verein
Jugendliche
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bis vollendetem 10. Lebensjahr
Familie
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Familienmitgliedschaft
Die Mitgliederbeiträge, Aufnahmegebühren oder sonstige Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt (§ 17 Abs. 1).
Jahresbeiträge: Der zu entrichtende Jahresbeitrag bemisst sich nach der Art der Mitgliedschaft. Der Jahresbeitrag ist jeweils zur Hälfte am 1. März und am 1. September jeden Jahres fällig (§ 17 Abs. 2). Die Beiträge werden mittels Bankeinzugsverfahren erhoben.
Zahlungsart: Die dafür erforderliche SEPA- Lastschriftsmandat (Ersetzt die Einzugsermächtigung) ist zu erteilen (§ 17 Abs. 4). Derzeit wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
Gastgebühren: Mitglieder, die mit Nichtmitgliedern oder passiven Mitgliedern auf der vereinseigenen Platzanlage Tennis spielen, haben eine Gastgebühr je Gast oder passiven Mitglied pro Platz und einer Spielzeit von 60 Minuten für Einzel bzw. 120 Minuten für Doppel in Höhe von 8,00 Euro zu entrichten. Die Gastgebühr ist unaufgefordert in einem Umschlag in den dafür vorgesehenen Briefkasten zu werfen.
Bei Verstoß gegen die Spiel- und Platzordnung erhöht sich die Gastgebühr auf 11,00 Euro je Gast und Stunde.
Für Gastspieler besteht kein Versicherungsschutz durch den TC RW Vellmar.
Arbeitseinsatz:
Aktive Mitglieder
Jedes aktive Mitglied hat pro Jahr einen Arbeitseinsatz von 44,00 Euro zu leisten.
Passive Mitglieder
Passive Mitglieder (PA), Jugendliche (JU und J/O) und Ehrenmitglieder (EM) sind von der Verpflichtung, Arbeitseinsatz zu leisten, befreit.
Nicht geleisteter Arbeitseinsatz
Die Abgeltung für den nicht geleisteten Arbeitseinsatz wird zusammen mit der ersten Hälfte des Jahresbeitrages am 1. März jeden Jahres mittels Einzugsverfahren erhoben. Bei Ableistung des Arbeitseinsatzes wird die Abgeltung je Stunde mit 3,00 Euro in bar erstattet.
Mahngebühren: Der Verein erhebt bei erforderlichen Mahnungen zur Abdeckung der entstandenen Kosten eine feste Mahngebühr in Höhe von 6,00 Euro, unabhängig von der Höhe des angemahnten Betrages.
Das Formular bitte ausgefüllt an schatzmeister@tennis-vellmar.de.
Satzung
Gebühren-ordnung
Spiel- und Platzordnung
Geschäfts-ordnung
Sponsoring Konzept
Möglichkeiten Arbeitseinsatz
Antrag Mitgliedschaft
Das Formular bitte ausgefüllt an schatzmeister@tennis-vellmar.de.